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e-Card, die
elektronische Gesundheitskarte |
Die
e-Card (eGK), Sammelbegriff für ein sog.
"Telematiksystem", bei dem bundesweit alle
Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und
sonstige Leistungserbringer bzw. Beteiligte
des Gesundheitswesens durch ein
notwendigerweise sehr grosses Computersystem
vernetzt werden. Im Kern befindet sich dabei
ein sog. "Zentralserver", bestehend aus
einem Verbund grosser Computer, in dem die
Gesundheitsdaten der gesamten Bevölkerung
gespeichert werden sollen. Dabei ist die an
die gesamte Bevölkerung auszugebende e-Card,
eine Chipkarte mit einem Mikroprozessor,
wegen deren geringen Datenspeicherkapazität
nur als "Schlüsselinstrument" geeignet, mit
dem die im Zentralserversystem gespeicherten
Daten Aller von jedem Beteiligten oder
Berechtigten abgerufen werden können. |
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Die dort
gespeicherte persönliche Datenstruktur ist
zweigeteilt in |
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einen
so schnell als möglich einzuführenden
und für die gesamte Bevölkerung
obligatorischen 1. Teil, in dem die
allgemeinen Personendaten samt der neuen
lebenslangen Versicherungsnummer sowie
das e-Rezept gespeichert werden, und
einen |
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für
den Bürger freiwilligen 2. Teil, der in
8 bis 10 Jahren komplettiert werden
soll, in dem dann medizinische
Patientendaten wie Diagnosen, Therapien,
die Medikamentenhistorie oder später die
ganze Patientenakte gespeichert werden
sollen. |
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Das
Einspeisen der Daten soll durch die
Ärzte und medizinischen
Leistungserbringer erfolgen. Der Kreis
der zu Datenzugriff und Einsichtnahme
Berechtigten wird ohne parlamentarische
Kontrolle autonom vom
Gesundheitsministerium definiert und
bestimmt. |
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Eine Sammlung von Informationen zum Thema
e-Card |
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eine
umfangreiche Analyse der Entwicklung in Deutschland
und Österreich von 2003 bis
Ende 2005 samt ausführlichem Presse- und
Linkverzeichnis finden Sie hier
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