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Die
e-Card ist das Instrument zur Kontrolle der Alten und chronisch Kranken
weil dadurch das
Ziel des "sozialverträglichen Frühablebens" ins System integriert werden
kann.
Wenn das e-Card
Telematiksystem einmal installiert ist, wäre es dem zentralen e-Card
Computer ohne Probleme nur per Programmergänzung beizubringen alten
Patienten (oder chronisch Kranken oder Ausländern) nach online Prüfung
des Morbi-RSA-Stempels bestimmte Medikamente zu verweigern oder nur
andere, billigere, Medikamente freizugeben. Ärzte können ja im
e-Cardsystem ein e-Rezept nur online ausstellen, eben nach Rückkoppelung
mit dem Zentralserver. Bestimmungsfaktor eines e-Rezepts ist nicht die
ärztliche Entscheidung, sondern der Morbi-RSA-Stempel und das Programm
des e-Cardservers.
Bisher wurde von
der Protestbewegung nicht bedacht, dass das Thema Datenschutz bei der
e-Card keinen Gefahrenhintergrund durch die "Hackerszene" hat.
Die grösste
Gefahr geht vom nachträglich „autorisierten Datenzugriff“ aus. Die
Gesundheitsbürokratie hat die Autorität zu jedem späteren Zeitpunkt die
Gesetze zur Anwendung des e-Cardsystems zu ändern, oder sie macht es
ganz einfach und leise auf dem Verordnungsweg, ohne Zustimmung des
Bundesrates.
Dies ist
grundsätzlich bereits im § 291 b SGB V definiert, siehe dortige
Regelungen zu den Aufgaben der Gematik gGmbH, der ausführenden Stelle
für die bundesweite e-Card.
Die Geister des
e-Cardsystems wird man nicht mehr los, wenn dieses einmal installiert
ist.
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