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Die e-Card ist das Instrument zur Kontrolle der Alten und chronisch Kranken

weil dadurch das Ziel des "sozialverträglichen Frühablebens" ins System integriert werden kann.

Wenn das e-Card Telematiksystem einmal installiert ist, wäre es dem zentralen e-Card Computer ohne Probleme nur per Programmergänzung beizubringen alten Patienten (oder chronisch Kranken oder Ausländern) nach online Prüfung des Morbi-RSA-Stempels bestimmte Medikamente  zu verweigern oder nur andere, billigere, Medikamente freizugeben. Ärzte können ja im e-Cardsystem ein e-Rezept nur online ausstellen, eben nach Rückkoppelung mit dem Zentralserver. Bestimmungsfaktor eines e-Rezepts ist nicht die ärztliche Entscheidung, sondern der Morbi-RSA-Stempel und das Programm des e-Cardservers.

Bisher wurde von der Protestbewegung nicht bedacht, dass das Thema Datenschutz bei der e-Card keinen Gefahrenhintergrund durch die "Hackerszene" hat.

Die grösste Gefahr geht vom nachträglich „autorisierten Datenzugriff“ aus. Die Gesundheitsbürokratie hat die Autorität zu jedem späteren Zeitpunkt die Gesetze zur Anwendung des e-Cardsystems zu ändern, oder sie macht es ganz einfach und leise auf dem Verordnungsweg, ohne Zustimmung des Bundesrates.

Dies ist grundsätzlich bereits im § 291 b SGB V definiert, siehe dortige Regelungen zu den Aufgaben der Gematik gGmbH, der ausführenden Stelle für die bundesweite e-Card.

Die Geister des e-Cardsystems wird man nicht mehr los, wenn dieses einmal installiert ist.

 

   
Siehe hierzu ein hintergründiges Interview aus Österreich:
   
Und siehe bei heise online: